Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich gemäß meines Berufseides zur Neutralität verpflichtet und geeignete Stelle für die Beurteilung von Sachverhalten, die von Gerichten zur Klärung von vermessungstechnischen Fragen beauftragt werden sollen:

  • Erstellung von Gutachten für Gerichte zu Grundstücks- und Grenzfragen

    • vermessungstechnische Problemstellungen und Streitbereiche

    • Katastertechnische Beurteilung von Sachverhalten

    • Qualitätsbeurteilung von Vermessungsdienstleistungen